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Finanzinstitute werden von staatlichen und anderen Stellen besonderen Überprüfungen unterworfen. Auch der Datenschutz gehört dazu, da dieser im Kontext mit IT-Compliance und Informationssicherheit zum Bereich GRC (Governance, Risk, Compliance) gehört - und somit unmittelbar in der Verantwortung des Vorstandes liegt.
Das zunehmende Bewusstsein von Bürgern und (Bank-)Kunden zum Thema „Datenschutz“ unterstreicht die Wichtigkeit einer präventiven Sicherheitsstrategie für die Bank. Unzureichend durchgeführter Datenschutz resultiert schnell in Negativ-Schlagzeilen, die zunehmend Auswirkungen auf das Vertrauen der Kundschaft haben.
Kunden erwarten, dass Datenschutz ernst genommen und mit Ihren persönlichen Daten sehr sorgfältig umgegangen wird. Auch werden Finanzgeschäfte und Transaktionen zunehmend an Datenschutz und Sicherheit geknüpft.
Dieses spezielle "Speed-Seminar" ist mit 2-2,5 Tagen Dauer auf eine sofortige betriebliche Umsetzung ausgelegt, kann aber auch als reine "Auffrischung" belegt werden und sorgt für die nötige Rechtssicherheit beim Vorstand durch eine seriöse, geschäftsorientierte Umsetzung in der Bank.
Um einen Seminarerfolg in dieser kurzen Zeit zu ermöglichen, werden Vorkenntnisse über Datenschutzrecht und Abläufe von Kreditinstituten sowie eigenverantwortliches Lernen als Prüfungsvorbereitung im Vorfeld vorausgesetzt.
Erfahren Sie die Seminarinhalte durch ANKLICKEN DER BALKEN:
Seminartag 1: Grundlagen des Datenschutzes im Bankenwesen
Modul I: GRUNDLAGEN DES DATENSCHUTZES IM BANKENWESEN
Um solide und verständlich in das Datenschutzrecht sowie in die Datenschutz-Prozesse einzuführen, werden die Grundlagen zum Datenschutz praxisnahe am Beispiel eines Finanzinstitutes vermittelt.
- Einführung in das Datenschutz-Recht bei einem Finanzinstitut
- Datenschutz als Bestandteil von IT-Governance
- Datenschutz im Zusammenhang mit IT-Sicherheit
- Datenschutz im Kontext zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Verantwortungsebenen
- Datenschutz in speziellen Umfeldern von Bankprozessen
- Der Datenschutzbeauftragte in der Bank I / Beauftragtenwesen
- Bankspezifische Jurisprudenz ausserhalb des BDSG
Somit erhalten die Teilnehmer/innen einen Überblick über dieses Rechtsgebiet selbst anschaulich und einprägsam direkt in ihrem gewohnten Umfeld vermittelt. Das Erlernte "sitzt" dann gleich von Anfang an.
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Seminartag 2: Datenschutz in der Umsetzung
Modul II: DATENSCHUTZ IN DER UMSETZUNG
Durch das vorherige Modul werden die nachfolgenden gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten in einer Bank im Kontext der täglichen Abläufe der Teilnehmer/innen optimal vermittelt.
- Vertiefung des Datenschutzrechts (BDSG u.a.)
- Der Datenschutzbeauftragte in der Bank II
- Haftung und Exculpation im Beauftragtenwesen und Vorstand
- Die Datenschutz-Dokumentation (Verfahrensbeschreibungen, Kontrollen, Berichte etc.)
- Technisch-organisatorische Maßnahmen im Datenschutz (TOM nach § 9 + Anlage BDSG)
- Umsetzung und Umgang mit Mitarbeiter/innen und Führungskräften
- Klassische Anfragen aus den Fachbereichen - und ihre prozessorientierte Bearbeitung u.v.m.
Wer mag, kann sich am nächsten Seminartag das bestehende und im Seminar zusätzlich erworbene, wieder aufgefrischte oder vertiefte Wissen prüfen und - bei Bestehen - nach § 4 (2) BDSG zertifizieren lassen.
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Seminartag 3 (optional): Zertifikatsprüfung nach § 4f (2) BDSG
Modul III (vormittags): ZERTIFIKATSPRÜFUNG NACH § 4f (2) BDSG
Diese Option, für die nur Prüfungsgebühren anfallen, steht allen Teilnehmer/innen des vorangegangenen Speed-Seminars offen und bescheinigt, dass das gesetzlich verlangte Fachkunde-Wissen vorhanden ist.
Doch vor dem Zertifikat muss erst noch die Prüfung bestanden werden:
- Schriftliche Prüfung (Multiple-Choice und freie Fallbeispiele)
- Mündliche Prüfung (Erörterung der Fallbeispiele)
Bei bestandener Prüfung (Auswertung und Zeugnisse ca. 1 Woche später) erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat als Fachkunde-Nachweis nach Bundesgesetz sowie eine Prüfungsbescheinigung mit Inhalten.
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Weitere Punkte im Speed-Seminar sind die Behandlung von Praxisbeispielen aus dem Plenum sowie weitere Informationen und zusätzlicher Wissensbedarf, Recherchequellen im Web, aktuelle Rechtsprechung etc.
ZIELGRUPPE: Beauftragtenwesen, Datenschutzbeauftragte, stellv. DSB, Datenschutz-Koordinatoren u. -Verantwortliche
DAUER: 2 Tage vor Ort in Ihrer Bank bzw. 2,5 Tage mit der optionalen Prüfung.
Für weitere Informationen und Buchungen etc. sprechen Sie uns bitte direkt an.