IFRS im Mittelstand

Kür oder doch (bald) Pflicht?

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 zur Einführung der IAS wurde durch die Verabschiedung des BilReg im Dezember 2004 in nationales Recht umgesetzt. Somit wurden für börsennotierte Unternehmen und Konzerne befreiende Konzern-abschlüsse nach den IAS bzw. deren Nachfolger, den IFRS ab dem 01.01.2005 zur Pflicht, für alle anderen Unternehmen, vor allem dem Mittelstand, zur Kür. Doch gerade Unternehmen mit Wahlrecht sollten genau abwägen, ob sie beim Bilanzieren weiterhin beim HGB bleiben oder doch die IFRS Regeln (zusätzlich) anwenden sollten.

Der Begründer einer bekannten großen deutschen Bank sagte einmal zu Statistik und Bilanz: „Eine Bilanz ist wie eine Laterne im Hafen – sie dient dem betrunkenen Matrosen mehr als Halt denn als Erleuchtung.“

Werden Jahresabschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufgestellt, sollen diese primär Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens liefern. Dieser Grundgedanke klingt auf den ersten Blick erstaunlich selbstverständlich, jedoch bezweckt die bisherige deutsche Rechnungslegung nach dem 3. Buch des HGB für Jahresabschlüsse primär den Gläubigerschutz und erst zweitrangig solche Informationen des Unternehmens.

Die obersten Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung sind die Periodenabgrenzung und das Fortführungsprinzip. Die Verständlichkeit, die Entscheidungsrelevanz, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit sind rein qualitative Anforderungen, denen der Abschluss genügen muss. Unterm Strich bedeutet dies, dass ein IFRS Abschluss einen tieferen Einblick in die (echten) wirtschaftlichen Kenndaten eines Unternehmens ermöglichen soll, sehr viel weitere gehend als das HGB fordert. Was für eventuelle Investoren gut ist, bringt den (Wahl-) Bilanzierenden recht schnell zur Kernfrage:

Was kostet ein IFRS Abschluss für KMU und was bringt er?

Die Umstellung der Rechnungslegung auf IAS/IFRS wirft eine Vielzahl fachlicher und systemtechnischer Fragen auf, die in dem Umstellungsprozess beantwortet werden müssen. Dabei wird tief in bestehende Strukturen des Rechnungswesens eingegriffen. Das beginnt mit der Beantwortung einer grundsätzlichen Fragestellung:

  • Soll das originäre Rechnungswesen weiterhin auf Basis der HGB-Rechnungslegungsvorschriften betrieben werden mit einer anschließenden Überleitung auf IAS/IFRS?

  • Soll das originäre Rechnungswesen auf IAS/IFRS umgestellt werden mit anschließender Überleitung auf HGB?

  • Oder der teure Königsweg: Man verwendet parallele Systeme gleichzeitig.

Alle drei Lösungen haben Vor- und Nachteile, die sorgfältig gegeneinander abzuwägen sind. Die Entscheidung ist von den individuellen Verhältnissen und Bedürfnissen des Unternehmens abhängig. Die gute Nachricht ist: Hierzu gibt es einschlägig orientierte Firmen, die eine Umsetzung bzw. Parallelisierung von HGB und IFRS einrichten können.

Des Weiteren ist zu beobachten, dass die sich ständig ändernden Regelungen zu einer Komplexität führen, welche u.a. auch durch den permanenten Schulungsaufwand die Personalkosten im Rechnungswesen bis zu 30% verteuern können. Um dies zu reduzieren, kann in die IT Infrastruktur investiert werden, damit die notwendigen Kennzahlen und Vergleichszeiträume automatisiert ausgewertet und vorgelegt werden können.

Anders als das HGB bietet ein IFRS Abschluss einen sehr detaillierten Einblick in die (betriebswirtschaftliche) Entwicklung eines Unternehmens da mit Vergleichszeiträumen gearbeitet wird. Um die Authentizität der Kennzahlen zu gewährleisten, muss eine so genannte „Vorratsdatenhaltung“ im Unternehmen etabliert werden. Dies bedeutet, dass die Kennzahlen aus dem Vorjahr ebenfalls aufgehoben werden müssen.

Umstellungsprozess auf IFRS

Um dem Rechnung zu tragen und da dies heutzutage  IT gestützt geschieht, muss durch eine entsprechende Instanz dafür gesorgt werden, dass diese Daten nachweislich nicht veränderbar gespeichert werden. Wobei auch schon die nächste Investition ins Haus steht, falls nicht schon längst  im Rahmen von E-Mail-Archivierung o.ä. getätigt: WORM Speichersysteme, die – je nach Technologie – nur ein einmaliges Schreiben von Daten zulassen bzw. durch einen digitalen Fingerabdruck für eine eindeutige Identifizierung sorgen.

Auch die Unternehmensleitung kann nicht alles delegieren, sondern ist (ähnlich bei SOX) persönlich in der Pflicht und muss sich auch persönlich um viele Dinge rund um IFRS kümmern; zumindest informieren. Der Beratungsaufwand steigt bei der Ermittlung von Bilanzwerten, durch die Komplexität erhöhen sich die Kosten im Rechnungswesen. Darüber hinaus taugt ein (gewählter!) IFRS Abschluss nicht für das Steuerwesen, eine Parallelbilanz nach HGB wird noch immer gebraucht.

Aufwand für die IT

Die weiter oben erwähnten WORM Systeme tragen zwar dazu bei, die Investitionen nach oben zu treiben. Durch sinnvolle Integration solcher Systeme in die bestehende (Speicher-) Infrastruktur können dagegen Synergieeffekte entstehen, welche die Investition relativieren, da der Gesamtnutzen für das Unternehmen überwiegt. Bei IFRS geht es ja um größere Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Ergo muss eine spezielle Speicherlandschaft mit intelligenten Archivapplikationen geschaffen werden. Dies ist bei den meisten Unternehmen aber ohnehin schon Standard, da sich solche Archive natürlich für alle revisionssicher abzuspeichernden Informationen im Unternehmen nutzen lassen, so z.B. E-Mail-Archivierung.

Für diejenigen KMU, die sich damit nicht selbst befassen können oder wollen, stehen entsprechende Unternehmen am Markt bereit, welche diese Dinge in Form von StaaS (Storage-as-a-Service) extern zur Verfügung stellen. Wie bei allen Outsourcing- bzw. Outtaskingprojekten darf dabei aber niemals vergessen werden, dass nur die Technologie, die Sache (Datenhaltung, -Verarbeitung) ausgelagert wird; die Verantwortung jedoch verbleibt immer beim Auftraggeber. Bei solch einer Entscheidung sollte ebenfalls externer Sachverstand hinzugezogen werden, um das Haftungsrisiko zu minimieren.

Direkte und indirekte Nutzenfaktoren von IFRS neben HGB

Es gibt aber noch mehr Nutzenfaktoren, die für eine IFRS Umstellung sprechen. Beispielsweise wird das interne Reporting standardisiert und damit vereinfacht, wenn auch die Berichte deutlich umfangreicher werden. Durch die Angleichung an ein externes Berichtswesen werden erste Einsparpotentiale sichtbar.

Zudem verbessert sich die Steuerung des Unternehmens und auch bei Finanzdienstleistern (Banken) und Rating-Agenturen steigt die Akzeptanz deutlich. So kann die Bewertung durch Finanzdienstleister durch einen IFRS Abschluss positiv beeinflusst werden, was Vorteile (z.B. Zinsvergünstigungen oder überhaupt eine Freigabe) bei der Beschaffung von Fremdkapital bedeutet.

Einer Umfrage von 1.500 Banken und Sparkassen zufolge bestätigen ca. 25% aller befragten Kreditinstitute, IFRS-Bilanzierern bessere Konditionen einzuräumen. 12% gaben sogar an, diesen eher einen positiven Bescheid zu geben als jenen mit HGB Abschlüssen.

Sicher ist, je detaillierter und genauer die geforderten Kennzahlen für das Basel II Rating vom Kreditnehmer geliefert werden, desto einfacher und schneller kann die Bank das Risiko abschätzen und (intern) belegen. Die Zahlen dafür sind nach IFRS deutlich „besser“ abzulesen, da die Regelungen sehr „Investorenfreundlich“ sind. Auch gibt es Banken, die einfach einheitliche Standards zur besseren Bewertung verlangen.

Stakeholder reden mit

Jedes Unternehmen hat Stakeholder, also Institutionen, die zwar nicht primär zum Unternehmen gehören, aber einen sehr großen Einfluss darauf haben. Mit Blick auf diese kann sich eine IFRS Umstellung langfristig durchaus lohnen, wenn sie nicht sogar einen geschäftskritischen Zwang beinhaltet. Die Hausbank wurde bereits beleuchtet. Doch was ist mit den eigenen Kunden und Lieferanten, zukünftig und im internationalen Umfeld?

Befinden sich diese im Ausland oder sind es Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne, kann es eng werden. Zum einen basieren Akquisitionen und Übernahmen international bereits auf IFRS, zum anderen wird ein HGB Abschluss bei ausländischen Unternehmen – vor allem in USA – nicht akzeptiert. Was macht ein mittelständisches Unternehmen, wenn es international expandieren möchte und ein zukünftiger (z.B. amerikanischer) Kunde eine Bilanz verlangt?

Umgekehrt wird es schwierig, von US-Töchtern einen HGB Abschluss zu bekommen – diese unterliegen meist dem Sarbanes-Oxley-Act (SOX), verlängert über die Mutter der SEC und weiteren US Auflagen (US-GAAP) und sind demzufolge nicht (mehr) mit dem HGB Abschluss verknüpft sondern mit IFRS. Von daher fahren die meisten KMU mit IFRS (Zusatz-) Bilanzierung mindestens eine 8-stellige Umsatzgröße und tätigen 30-40% Ihres Geschäfts bereits im Ausland.

Die Zukunft von IFRS für den Mittelstand

Das IASB in London hat vor knapp zwei Jahren bereits einen „IFRS SME“ herausgebracht, eine Art abgespeckte Version für KMU. Diese um etwa 85% (!) gegenüber der „Full-Size IFRS“ reduzierte KMU Variante liegen zwar vereinfachte Regelungen zugrunde, sie greifen im Zweifelsfall jedoch immer auf die Full-Size-IFRS zurück und berücksichtigen somit nicht ausreichend die Bedürfnisse gerade von Familiengesellschaften und kleineren Mittelständlern.

Diese haben bei der Abgrenzung von Eigen- zu Fremdkapital laut der IAS Regel Nr. 32 z.B. folgendes Problem:

Nach IAS 32 ist von Gesellschaftern zur Verfügung gestelltes Eigenkapital nur dann als solches auszuweisen, wenn der einzelne Kapitalgeber keinen individuellen Rückzahlungsanspruch auf das investierte Kapital hat. Was zunächst logisch klingt, wäre das Aus für die deutschen KG bzw. „GmbH & Co. KG“, der meist genutzten Gesellschaftsform vom mittelständischen (Familien-) Betrieben. Dies hat auch das Europaparlament erkannt, welches auf Initiative Bayerns einen entsprechend Bericht mit großer Mehrheit angenommen und das IASB in seiner Haltung zu (nicht nur deutschen) KMU kritisiert hat.

Nach einer Überarbeitung wurden Verbesserungen im Mai 2008 eingebaut und gipfelten zuletzt im Januar 2009 in einem neuen Regelwerk speziell für KMU: dem „IFRS for Non-publicity Accountable Entities“, kurz: den IFRS NPAEs. Dieses wird noch bis etwa Q2/2009 als „Draft“ (Entwurf) geheim gehalten, da das Komitee aus der EU-weiten Beschwerdewelle der IFRS SME Lehren gezogen hat und erst die „Field-tests“ abwarten will. Eine Veröffentlichung wird ab Mitte 2009 erwartet.

Dieser neue Entwurf sieht weniger Wahlrechte, vereinfachte Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie geringere Angabepflichten im Anhang der IFRS Bilanz vor. Damit der deutsche Mittelstand befreiend nach IFRS Rechnung legen könnte, müssten die IFRS NPAEs in das deutsche Recht übernommen werden, was ab 2010 frühestens der Fall sein könnte. Die Doppelbilanzierung könnte dann ebenfalls entfallen und IFRS „für alle“ als einziger Abschluss möglich sein.

Bis da hin sollten IFRS Kandidaten besser noch warten, sofern es die betriebliche Situation zulässt. Im Zweifelsfall sollte der Weg zu spezialisierten Beratungsunternehmen nicht gescheut werden. Diese beleuchten die gesamten Umstände inklusive Stakeholder und können eine neutrale Kosten-/Nutzenanalyse aufstellen. Dies ist sehr gut investiertes Geld, denn wer „plötzlich“ nach IFRS bilanzieren muss, sei es per gesetzliche Auflage, weil es die Hausbank impliziert oder weil (ausländische) Geschäftspartner es verlangen, muss dann besonders tief in die Tasche greifen. Eine IFRS Umstellung ist nicht „zwischen zwei Tassen Kaffee“ zu etablieren und der Markt wartet selten lange genug.

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