Datenschutz - Portal


Das surfen im Web erfolgt niemals anonym:

IP

Bitte denken Sie immer daran!


Professionelle Unternehmen gehen das Thema "Datenschutz professionell an

Die Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutz-rechtlichen Auflagen (durch das Management) ergibt sich aus § 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), und zwar für alle Unternehmen. Das Management bzw. die Inhaber/in muss den Datenschutz sicher stellen - je nach Größe durch eine bestellten Datenschutzbeauftragten oder eben selbst.

Ein "Aussitzen" dieser Verpflichtung erhöht nicht nur die juristischen Sanktionen. Der weit größere Schaden entsteht, wenn den eigenen Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern und Neu-Kunden (= Stakeholder) ihr Recht auf Datenschutz durch Ihr Unternehmen verwehrt wird. Was erklären Sie diesem Personenkreis?

Je nach betrieblicher Situation muss nach § 4f (1) BDSG ein Datenschutzbeauftragter (DSB) schriftlich bestellt werden. Wahlfrei sind die Unternehmen nur, ob interne Angestellte dafür "ausgedeutet" oder externe Spezialisten damit beauftragt werden (oft eine wirtschaftliche wie auch strategische Frage).

Folgende Themenbereiche hat 3rd Mind für Sie zusammengestellt. Wenn Sie Fragen und/oder Anregungen dazu haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

3rd Mind Datenschutz-Beauftragter für Unternehmen mit Bestellpflicht nach § 4f (1) BDSG ("Enterprise")

Datenschutzbeauftragter für Enterprise-Umgebungen

Ihr Unternehmen unterliegt der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten? Sie stehen vor der Entscheidung, ob Sie interne Mitarbeiter dafür ausbilden und einsetzen wollen oder doch lieber einen externen Spezialisten konsultieren? Informieren Sie sich hier, mit welchen speziellen Leistungspaketen Sie 3rd Mind bei der Einführung von aktiven, modernen Datenschutz in Ihrem Unternehmen unterstützt und wie Sie unsere Mehrfachkompetenzen nutzen können.


3rd Mind Datenschutz-Beratung und -Dienstleistungen für Unternehmen OHNE Bestellpflicht ("KMU")

Datenschutzberatung für KMU Umgebungen

Ihr Unternehmen unterliegt zwar (noch) keiner Bestellpflicht (s.o.), dann müssen Sie eben selbst den Datenschutz bei Ihnen sicherstellen - Sie fragen sich aber "WIE"? Sie möchten ebenfalls die Möglichkeit haben, gesetzeskonform zu sein und die kaufmännischen Vorteile von aktiven, modernen Datenschutz erhalten? Dafür hat 3rd Mind die Leistungsoptionen aus dem Enterprise-Bereich" heruntergebrochen und attraktive Pakete für KMU und kleiner geschnürt.


Zweck und Nutzen von datenschutz-konformen Geschäftsprozessen

Zweck von Datenschutz

Datenschutz ist ein unabdingbares Recht, manifestiert im Grundgesetz (GG) und novelliert am 01.09.2009 im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ihre "Stakeholdern" (Kunden, Lieferanten, Interessenten, Geschäftspartner etc.) erwarten die Einhaltung, Ihre Mitbewerb beobachten diese und haben bei Verstößen eine Möglichkeit zur Abmahnung. Minimieren Sie das Risiko von Vertrauensverlust und persönlicher Haftung, vor der auch keine GmbH schützt!


Voraussetzungen für die Funktion eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB)

Voraussetzungen eines Datenschutzbeauftragten

Konnte sich früher noch jede(r) "Beauftragte(r) für den Datenschutz" nennen, ist das heute anders: es ist ein Beruf. Dazu benötigt es eine Aus- bzw. Weiterbildung und für die Berufsausübung muss ein Zertfikat erworben werden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber weitere Anforderungen geknüpft. Beispielsweise dürfen interne DSB keine Leitungsfunktion innehaben; externe DSB dürfen nicht zum Kreis der zu kontrollierenden Institutionen gehören (z.B. IT-Dienstleister).


Rechtswirksamkeit von Bestellungen / Rechtsfolgen bei "Pseudo-Bestellungen"

Rechtswirksamkeit einer Bestellung

Die Einführung von Datenschutzmaßnahmen dient auch dazu, für Ihr Unternehmen einen rechtssicheren Status zu etablieren. Verlassen Sie sich daher lieber auf Kompetenz und Seriösität in der Ausführung, als auf Dumping-Preise. Hinterfragen Sie gezielt die Herangehensweise und sorgen Sie so für Rechtswirksamkeit. Verantwortlich ist nämlich immer die "Leitung der verantwortlichen Stelle". Sie zahlen die Bußgelder und stehen ggf. in der Zeitung - nicht der Billig-DSB!


Behördliche Abberufung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei Rechtsunwirksamkeit

Behördliche Abberufung eines DSB

Der Gesetzgeber knüpft verschiedene Voraussetzungen an den Berufsstand des Datenschutzbeauftragten. Die Aufsichtsbehörden können aber auch z.B. bei mangelhafter Ausführung, Rechtsunwirksamkeit der Bestellung bei Verlust der Voraussetzungen sowie bei Pseudo-Bestellungen die Abberufung verlangen. Wenn schon nicht Ihr DSB funktioniert hat, dann hoffentlich Ihr Vertragsmanagement bei den Haftungsausschlüssen ...


Interner oder externer Datenschutzbeauftragter? Meist ein (strategisches) Rechenexempel

Interner oder externer DSB?

Den Unternehmen ist es im Grundsatz selbst überlassen, ob sie interne Mitarbeiter/innen für eine Bestellung ausbilden und zertifizieren lassen oder externe Beauftragte konsultieren. Bei internen DSB kommen neben der Weisungsfreiheit (in beide Richtungen) zusätzlich Sonderkündigungsrechte ähnlich wie bei Betriebs- und Personalräten hinzu. Somit rechnen sie sich meist erst ab einer gewissen Betriebsgröße. Eine wirtschaftliche und strategische Frage.


Profitieren Sie gleichzeitig von langjähriger Expertise, Mehrfachkompetenzen in Storage & Archivierung, IT-Sicherheit und Datenschutz sowie durch sehr sorgfältige Arbeitsweise (siehe 3rd Mind Grundsätze und Leitlinien). Wir sorgen für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen und bringen dieses mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang - garantiert!

3rd Mind Business Consulting - wir sorgen für ein gesichertes und regelkonformes Geschäft!

© 2009 - 2010 3rd Mind Business Consulting e. K.Home     Impressum     Datenschutz     Grundsätze     Site Map