Informationspflicht 


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GESETZLICHE INFORMATIONSPFLICHT BEI DATENPANNEN

Der Gesetzgeber verlangt aufgrund der gestiegenen (und weiter steigenden) Anzahl von Datenmissbrauch ganz klar eine unverzügliche Information der Betroffenen (§ 42a BDSG).

Wie Sie am effektivsten vorgehen und weiteren Schaden abwenden, erfahren Sie durch ANKLICKEN DER BALKEN:

Was bedeutet "unverzüglich"?

Meldung in wirklich jedem Fall?

Was ist "unrechtmässige Kenntnisnahme"?

Kann man die Informationspflicht "umgehen"?

Wie muss informiert werden?

Warum nicht per E-Mail? Geht doch schneller und kostet nichts

Und wenn es zu viele sind, als dass Sie alle angeschrieben werden können?

"Glück gehabt?" - wir sind Auftragsdatenverarbeiter (ADV)

Fazit: Prävention vor Schadensbegrenzung


Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Informationspflicht bei Ihnen auslöst und wenn ja, in welcher Form, kontaktieren Sie 3rd Mind sofort. Wir helfen Ihnen schnell und diskret - und sind zur Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet!

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